Rehabilitationssport: Seit 2017 auch bei der TG Tuttlingen 1859 e.V.
Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach §2 SGB IX:a wie folgt definiert:
„Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach §2 SGB IX:a wie folgt definiert:
„Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“