FAQ TG Tuttlingen

FAQ TG Tuttlingen

Die Beitragszahlung dient der Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im Verein. Die Beiträge sind notwendig, damit der Verein weiterhin bestehen kann. Sie sind nicht Teil eines Leistungsaustausches, sondern dienen dem Vereinszweck, z.B. Förderung des Sportes. Es ist also die Solidarität aller Mitglieder gefragt, um gemeinsam in Zukunft Sport treiben zu können. Nach dem Steuerrecht würde eine Rückzahlung von Teilen des Mitgliedsbeitrags sogar die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.
Der Sportbetrieb in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich (bis auf wenige an der Inzidenz orientierten Ausnahmen) untersagt. Dies gilt vorläufig bis zum 16. Mai .2021. Abhängig von der Inzidenz werden wir Angebote machen und an dieser Stelle informieren.
Die TG Tuttlingen hat deshalb einige Online Angebote geschaffen, siehe hier.
Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen (sofern geöffnet) allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden.
Ohne vorherige Anmeldung kann (außer bei Kursen) an einem Probetraining teilgenommen werden. Dafür werden nur Sportsachen benötigt. Alle weiteren Informationen können mit dem Trainer vor Ort besprochen werden.
Ein kostenloses Probetraining (außer bei Kursen) ist ohne vorherige Anmeldung jederzeit möglich. In der Regel darf ein Probetraining zwei Mal absolviert werden.
Die Teilnahme an den meisten Kursen ist auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich, es gilt dafür eine Kursgebühr. Vereinsmitglieder erhalten bei Kursen Vergünstigungen.
Freier Zugang zu mehr als 60% aller Vereinsangebote, beliebig viele und beliebig oft. Versicherung auf dem Weg zum Sport und während des Sports. Ermäßigter Eintritt bei Vereinsveranstaltungen.
Die jeweiligen Kosten der verschiedenen Sportangebote finden Sie auf der Anmelderseite. Zum Anmeldeformular geht es hier.